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Erschwerniszuschlag erhöht

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Ab 1.1.2023 wurde der Erschwerniszuschlag (EZ) von 25 h/Mo auf nunmehr 45 Stunden pro Monat erhöht. Doch Achtung! Stellen Sie nicht gleich einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe. Die Diagnose „Demenz“ alleine, auch wenn Sie fachärztlich gestellt ist, rechtfertigt noch nicht automatisch die Zuerkennung des EZ. Es braucht pflegeerschwerende Faktoren, um den Erschwerniszuschlag zu bekommen. Machen Sie deshalb eine kostenlose Pflegestufenberechnung bevor Sie einen Erhöhungsantrag stellen, denn pflegestufen.at hat die Gesetzesänderung selbstverständlich bereits berücksichtigt.

Was kann sich in meinem Fall durch den erhöhten Erschwerniszuschlag ändern?

Die Erhöhung des Zeitwerts um 20 Stunden pro Monat, soll zur Verbesserung der Pflegegeldeinstufung bei demenziellen Beeinträchtigungen führen. Zusätzliche 20 h/Mo können zwar in den Pflegestufen 1 bis 4 eine merkliche Verbesserung bedeuten, wo es nur um die Anzahl von Stunden geht. Nicht aber in den Stufen 5, 6 und 7, wo auch qualitative Kriterien zu erfüllen sind. Um diese Zusatzerfordernisse zu argumentieren braucht es Fachwissen.

Es sind meist fortgeschrittene demenzielle Erkrankungen, die viel Pflegeaufwand mit hohen Kosten verursachen. Solche Kosten können wieder nur durch hohe Pflegestufen abgefedert werden.

Wie finde ich heraus ob in meinem Fall der Erschwerniszuschlag gebührt?

Nach kostenloser Berechnung der Pflegestufe können Sie Details zur Berechnung kaufen:

  • Um € 14,– das PDF herunterladen: In Punkt 29 sieht man, ob der EZ (45 h/Mo) ausgelöst wurde.
  • Im Rahmen der ½ Stunden-Beratung erfahren Sie, ob für Ihren Fall der EZ möglich ist.
  • Bei der 1 Stunden-Beratung bekommen Sie (sofern Gewährung des EZ möglich erscheint) eine schriftliche Begründung, wie Sie den EZ argumentieren können. Denn im Gutachten muss schlüssig begründet sein, weshalb der EZ genehmigt werden soll.

Was geschieht, wenn in meinem Fall der Erschwerniszuschlag schon gewährt ist?

Alle, denen schon vor dem 1.1.23 der EZ im Ausmaß von 25 h/Mo zuerkannt war, bekommen automatisch 20 Stunden Pflegebedarf dazugerechnet. Das kann dazu führen, dass der Pflegegeldbezieher ab 1.1.23 automatisch um 1 Stufe höhergestuft wird. Empfänger von Pflegestufe 4, die bereits vor dem 1.1.23 den EZ bekommen haben, sollten jetzt klären ob eines der Zusatz­erfordernisse für Pflegestufe 5, 6 oder 7 vorliegt. Denn nach Hinzurechnen der 20 h/Mo überschreitet der Gesamtpflegebedarf 180 h/Mo.

Finden Sie heraus, ob die Gesetzesänderung ab 1.1.23 in Ihrem Fall eine positive Änderung für Ihre Pflegestufe bringt.


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